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   BFH, 01.04.1993 - X B 197/92   

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https://dejure.org/1993,9450
BFH, 01.04.1993 - X B 197/92 (https://dejure.org/1993,9450)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1993 - X B 197/92 (https://dejure.org/1993,9450)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1993 - X B 197/92 (https://dejure.org/1993,9450)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.10.1988 - X B 54/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 01.04.1993 - X B 197/92
    Nach dessen wiederholtem Vorbringen besteht die Existenzgefährdung unabhängig von der Versagung des Steuererlasses (vgl. zum Erfordernis eines konkreten Zusammenhangs zwischen der Einziehung und den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners: Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, 286, und vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213, 214; Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., Tz.326f. m.w.N.), so daß der Kläger, vorerst jedenfalls, auf Maßnahmen des Vollstreckungsschutzes angewiesen bleibt.
  • BFH, 12.07.1989 - X B 111/88

    Überprüfung der Ermessensentscheidung über einen Erlass der Ansprüche aus dem

    Auszug aus BFH, 01.04.1993 - X B 197/92
    Nach dessen wiederholtem Vorbringen besteht die Existenzgefährdung unabhängig von der Versagung des Steuererlasses (vgl. zum Erfordernis eines konkreten Zusammenhangs zwischen der Einziehung und den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners: Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, 286, und vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213, 214; Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., Tz.326f. m.w.N.), so daß der Kläger, vorerst jedenfalls, auf Maßnahmen des Vollstreckungsschutzes angewiesen bleibt.
  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2000 - 12 K 233/96

    Voraussetzungen für den Erlass von Umsatzsteuer

    BFH/NV 1990, 213; BFH-Beschluß vom 1. April 1993 X B 197/92.

    BFH/NV 1993, 640; BFH-Beschluß vom 23. Dezember 1993 X B 91/93.

  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
    Daran fehlt es, wenn das FA die Steueransprüche ohnehin nicht durchsetzen kann und der Erlaß folglich nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden ist (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; vom 1. April 1993 X B 197/92, BFH/NV 1993, 640; vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • BFH, 23.12.1993 - X B 91/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    ein (Teil-)Erlaß unter den bekanntgewordenen Umständen nicht geeignet ist, auf die wirtschaftliche Lage des Klägers einzuwirken (vgl. dazu den Beschluß des erkennenden Senats vom 1. April 1993 X R 197/92, BFH/NV 1993, 640, 641; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 227 AO Tz. 326f. m.w.N.); V die Mitwirkungspflichten bei der Sachaufklärung nicht in ausreichendem Maße erfüllt hat (Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., Tz. 380 m.w.N.) und der Kläger sich dies zurechnen lassen muß (§ 34 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -).
  • FG München, 26.09.2011 - 14 K 2885/10

    Kein Erlass von Steuern im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs - Erlass von

    Daran fehlt es, wenn das FA die Steueransprüche ohnehin nicht durchsetzen kann und der Erlass folglich nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden ist (BFH-Beschlüsse vom 1. April 1993 X B 197/92, BFH/NV 1993, 640 und vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • FG München, 26.10.2010 - 14 K 2094/09

    Erlass von Steuerschulden

    Daran fehlt es, wenn das FA die Steueransprüche ohnehin nicht durchsetzen kann und der Erlass folglich nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden ist (BFH-Beschlüsse vom 1. April 1993 X B 197/92, BFH/NV 1993, 640 und vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • FG Baden-Württemberg, 05.09.2012 - 14 K 432/10

    Ermessensausübung: Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen

    Daran fehlt es, wenn der Bekl die Steueransprüche ohnehin nicht durchsetzen kann --so wie im Streitfall, da es sich bei der Wohnung um Schonvermögen handelt und der Bekl von der Verwertung der x Münzen absieht-- und der Erlass infolgedessen nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Kl verbunden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 1993 X B 197/92, BFH/NV 1993, 640 und vom 15. Juli 1993 III B 8/93, BFH/NV 1994, 439).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1997 - 1 K 2555/96

    Abgabenordnung; Steuererlaß bei Kapitalgesellschaften

    Die für eine Erlaß aus persönlichen Billigkeitsgründen erforderliche Erlaßbedürftigkeit ist nur dann gegeben, wenn die Nichterhebung der Abgabe geeignet ist, auf die wirtschaftliche Lage des Steuerschuldners konkret einzuwirken ( BFH-Beschluß vom 1. April 1993 X B 197/92 , BFH/NV 1993, 640 m.w.N.).
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